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Liebe Mitglieder,
am Freitag, den 20.08.2021, tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 müssen nicht vollständig Geimpfte oder Genesene den Nachweis eines negativen Corona-Schnelltests vorweisen.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden in der Schule verbindlich getestet. Daher gelten alle Kinder und Jugendliche als getestete Person.
Mit sportlichen Grüßen
H. Stilz und K.-J. Eggert
Vorstand
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