Abteilungs-Satzung

Boule Club Brühl 2010 im Brühler Turnverein 1879 e.V.

Stand heute

Präambel Der BC Brühl 2010 ist die Abteilung Boule des BTV. Für sie gilt wie für alle Abteilungen des BTV die Vereins-Satzung des BTV. Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend für die Belangen der Abteilung Boule. Hierbei wird auf die Struktur der BTV-Satzung zurück gegriffen. Sollte hierbei eine Regelung in der Abteilungs-Satzung im Widerspruch stehen zur BTV-Satzung, dann gilt die Regelung der BTV-Satzung. Die bei den Formulierungen gewählte männliche Form gilt entsprechend auch für die weibliche Form

Zu § 1: Name

Die Abteilung führt den Namen:

Boule Club Brühl 2010 im Brühler Turnverein 1879 e.V.

Als Abkürzungen werden verwendet:

  • BC Brühl 2010 im BTV 1879 e.V.
  • BC Brühl 2010 im BTV
  • BC Brühl 2010
  • Brühl BTV (für Ligabetrieb)

Zu § 2: Zweck

Die Abteilung bezweckt die Pflege und Förderung des Boulesportes (Petanque). Sie ist zusätzlich dem Boule- und Petanque Verband NRW e.V. (BPV NRW) angeschlossen.

Zu § 3: Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder sind Personen, die an dem Trainingsbetrieb sowie ggf. an dem Liga- und Turnierbetrieb teilnehmen.

Inaktive Mitglieder sind Personen, die nicht an dem regelmäßigen Trainingsbetrieb sowie dem Liga- und Turnierbetrieb teilnehmen.

Ehrenmitglieder werden vom Präsidium des BTV auf Vorschlag der Abteilung ernannt und sind von allen Beiträgen befreit.

Fördernde Mitglieder sind Personen und Organisationen (juristische Personen), die die Abteilung finanziell und /oder ideell unterstützen, nicht am Trainingsbetrieb sowie BC Brühl_Abteilungs-Satzung 2/4 Liga- und Turnierbetrieb teilnehmen und auch keinen regelmäßigen Beitrag bezahlen.

Aktive und inaktive sowie Ehrenmitglieder besitzen ein aktives und passives Wahlrecht. Fördernde Mitglieder haben kein aktives und passives Stimmrecht.

Zu §4: Beiträge

Der Gesamtbeitrag besteht aus:

  • einem monatlichen Grundbeitrag des BTV: wird vom BTV einheitlich für alle Abteilungen festgelegt
  • einer monatlichen Abteilungsumlage: wird durch die Abteilungs-Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgelegt
  • einer einmaligen Aufnahmegebühr:

Zu §5: Organe der Abteilung

Ergänzende Organe für die Abteilung sind:  der Abteilungs-Vorstand  die Abteilungs-Mitgliederversammlung

Zu §6: Abteilungs-Vorstand

Der Abteilungsvorstand wird jeweils für die Dauer von 2 Jahren durch die AbteilungsMitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Er besteht aus:

  • Abteilungsleiter
  • (Abteilung-) Kassenwart
  • (Abteilungs-) Sportwart
  • (Abteilungs-) Pressewart
  • (Abteilungs-) Hauswart
  • (Abteilungs-) Jugendwart
  • (Abteilungs-) Beisitzer (bis zu 2)

Sollte eine Position nicht zu besetzen sein, dann kann der Abteilungs-Vorstand entweder ein gewähltes Mitglied des Abteilungs-Vorstandes zusätzlich mit der Aufgabe betrauen oder ein Mitglied des Vereins in den Abteilungs-Vorstand stimmberechtigt berufen. Bleibt die Position unbesetzt, dann übernehmen die übrigen Vorstandmitglieder durch entsprechende Beschlüsse im Abteilungs-Vorstand deren Zuständigkeiten. Bei Stimmengleichheit im Abteilungs-Vorstand entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters. Die Abteilung wird BTV-intern in allen formellen Angelegenheiten durch den Abteilungsleiter vertreten. Für Belange der Abteilung ist der Vorstand des BTV zuständig. BC Brühl_Abteilungs-Satzung 3/4

Zu §7: Abteilungs-Mitgliederversammlung

Die Abteilungs-Mitgliederversammlung ist oberstes Organ der Abteilung. Einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der jeweils bis zum 30. April per E-MAIL mit Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen durch den Abteilungsleiter eingeladen wird. Die Einladung sowie die Tagesordnung werden zusätzlich am Schwarzen Brett der Boule-Hütte ausgehängt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist mit Tagesordnung und 2 WochenFrist einzuberufen, wenn:

  • dies der Abteilungs-Vorstand beschließt
  • ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beim Abteilungs-Vorstand beantragt.

Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.

Stimmberechtigt in einer Mitgliederversammlung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder sowie Ehrenmitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr. Das Stimm- und Wahlrecht ist nicht übertragbar.

Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere

  • Änderungen der Abteilungs-Satzung
  • Wahl und Entlastung des Abteilungs-Vorstandes,
  • Festlegungen zu den Beiträgen der Abteilung
  • Beschlüsse zum Haushalt der Abteilung
  • Beschlüsse über Anträge der Mitglieder

Anträge der Mitglieder müssen mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Mitgliederversammlung in schriftlicher Form dem Abteilungsleiter vorliegen. Satzungsänderungen sowie die Auflösung der Abteilung können nur mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Alle anderen Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Den Vorsitz über die Abteilungs-Mitgliederversammlung führt der Abteilungsleiter bzw. im Verhinderungsfall ein benanntes Mitglied des Abteilungs-Vorstandes. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist,

Zu § 8: Aufwandsentschädigung

Den gewählten und vom Abteilungs-Vorstand eingesetzten Funktionsträgern werden die im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit geleistete Aufwendungen und Auslagen gegen Einzelbeleg auf Anforderung grundsätzlich erstattet. Bei Auslagen, die in Art und Höhe von der Üblichkeit abweichen, ist eine (Vorab-) Abstimmung mit Freigabe im Abteilungs-Vorstand erforderlich. BC Brühl_Abteilungs-Satzung 4/4 Über eine gemäß BTV-Satzung mögliche pauschale Aufwandsentschädigung von max. 153,00 € pro Monat für die einzelnen Funktionsträger wird erst entschieden, wenn die Finanzlage der Abteilung dies zulässt.

Zu 9: Prüfung der Abteilung

Die Wirtschaftsführung der Abteilung durch den Abteilungs-Vorstand wird formell durch den Vorstand des BTV überwacht und geprüft. Unabhängig hiervon informiert der Abteilungs-Vorstand hierzu in der Abteilungs-Mitgliederversammlung, die über die Planungen und Ergebnisse beschließt. .

Zu § 11: Beginn der Abteilungs-Satzung

Die Abteilungs-Satzung tritt mit dem Beschluss in einer AbteilungsMitgliederversammlung in Kraft. Änderungen der Satzung sind nur durch Beschluss der AbteilungsMitgliederversammlung mit ¾-Mehrheit möglich.

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