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Liebe Mitglieder,
ab Donnerstag, dem 13.01.2022, gilt die neue Coronaschutzverordnung.
Alle Sportler dürfen nur noch mit 2G-Plus-Status (genesen oder vollständig geimpft plus Antigen-Schnelltest) an unseren Sportangeboten teilnehmen. Der Nachweis ist beim jeweiligen Übungsleiter bzw. an der Infotheke der Sportstätte vorzulegen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
Die Maskenpflicht besteht weiterhin wie bisher.
Mit sportlichen Grüßen
H. Stilz und K.-J. Eggert
Vorstand
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